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Winkelfehlsichtigkeit
Winkelfehlsichtigkeit
Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Berlin hat nach Intervention durch den BVA nun Stellung bezogen zu den Sehtests, die Optiker und eine gesetzliche Krankenkasse an Grundschulen angeboten hatten (siehe Bericht von K. Heckmann in „der Augenarzt“, April 2011, Seite 81). An die Grundschulen und sonderpädagogischen Förderzentren wurde ein Schreiben mit einer klaren Empfehlung verfasst, diese Untersuchungen nicht mehr durchführen zu lassen. Wörtlich heißt es dort:
„Die Theorie der sogenannten „Winkelfehlsichtigkeit“ wird von den Augenoptikern häufig als Ursache für eine Lese-Rechtschreibschwäche von Kindern angesehen. Der Berufsverband der Augenärzte sowie die Ärztekammer Berlin widersprechen dieser Theorie und halten sie nicht für evidenzbasiert. Es wird befürchtet, dass Eltern zur Anschaffung teurer und nutzloser Prismenbrillen geraten wird, die auch zu gesundheitsschädigenden Auswirkungen bei Kindern führen können. Diese Untersuchungen gehören nicht zu den durch das Schulgesetz vorgegebenen medizinischen Untersuchungen. Sie werden den Schulen durch die private Initiative einzelner Augenoptiker/innen angeboten. „Wir bitten, künftig auf die Durchführung solcher Untersuchungen in Schulen zu verzichten.“
Nachhaken des BVA hatte Erfolg
Der BVA hatte nach Bekanntwerden der Sehtests durch Optiker in Berlin einen Brief an die Kultusministerien aller Bundesländer geschickt. Von vier Ministerien waren – durchweg positive – Antworten gekommen: Bayern, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben sich an die Schulbehörden gewandt, mit der Bitte, derartige „Sehtests“ zu unterlassen. Dass den fachlich nicht akzeptablen Sehtests nun ein Ende gesetzt wurde, ist dem Engagement des Augenarztes und Vizepräsidenten der Ärztekammer Berlin, Dr. med. Elmar Wille, zu verdanken: Hier liegt nun ein Präzedenzfall für andere Bundesländer vor.
Augenärzte, die Kenntnis von entsprechenden Untersuchungen an Schulen in ihrer Umgebung erlangen, sollten sich mit den BVA-Landesvorsitzenden in Verbindung setzen. Von Schriftstücken, die durch Krankenkassen oder Optiker an die Kinder und Eltern ausgehändigt werden, sollte wenn möglich eine Kopie angefertigt werden.
Quellenhinweis © Der Augenarzt · 45. Jahrgang · 6. Heft · Dezember 2011,
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